

Verkaufsbedingungen
Diese Verkaufsbedingungen gelten für Industrial Parts Depot, LLC, ein kalifornisches Unternehmen, oder seine Tochtergesellschaften Industrial Parts Depot (Denmark) ApS und IPD Australia Pty Ltd (zusammen „IPD“). Auf alle Konten, die mehr als 1.5 Tage überfällig sind, werden Zinsen in Höhe von 18 % pro Monat (60 % jährlich) erhoben, außer bei strittigen Gebühren. Die Standardverkaufsbedingungen sind Barzahlung netto 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders angegeben. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk der IPD-Niederlassung, sofern nicht anders angegeben. Alle Herstellernamen, -nummern, -symbole und -beschreibungen werden nur zu Referenzzwecken verwendet. Es wird nicht angenommen, dass die aufgeführten Teile das Produkt dieser Hersteller sind. Informationen zur eingeschränkten Garantie von IPD finden Sie unter www.ipdparts.com
Rücksendungen
Rückgabeanträge müssen vorab bei Ihrem IPD-Vertriebszentrum zur Genehmigung eingereicht werden. IPD akzeptiert keine Produktrücksendungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von IPD. Der Originallieferschein oder die Rechnungsnummer, auf der die Produkte gekauft wurden, muss ALLEN Rücksendungen beiliegen. IPD stellt keine Gutschrift für veraltete, nicht mehr erhältliche, beschädigte oder verschmutzte Produkte aus. Nach Ablauf eines Jahres ab Kaufdatum werden keine Produkte mehr für eine Gutschrift berücksichtigt. Dichtungssätze in geöffneten Verpackungen oder die geöffnet und wieder versiegelt wurden, werden nicht für eine Gutschrift berücksichtigt. Einzelne Dichtungen oder O-Ringe aus Dichtungssätzen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Zurückgesandte Produkte, die den oben genannten Bedingungen nicht entsprechen, werden 1 Tage lang aufbewahrt und dann entsorgt. Alle Rücksendungen müssen in der Originalverpackung erfolgen und frachtfrei an IPD gesendet werden. Bei unfreier Sendung werden die Frachtkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Für alle Produktrücksendungen wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 30 % erhoben. Für Produkte, die neu verpackt werden müssen, wird eine zusätzliche Gebühr von 15 % erhoben. Gutschriften für zurückgegebene Artikel sind nicht gegen Barauszahlung möglich, es sei denn, dies wurde vorab schriftlich von der IPD-Geschäftsleitung genehmigt.
Einhaltung von Handelssanktionen
Alle Kunden, die mit IPD Handel treiben, müssen eine Vereinbarung („OFAC-Vereinbarung“) abschließen, um die Einhaltung verschiedener staatlicher Handelssanktionen zu bestätigen. Die wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung sind unten aufgeführt:
Einhaltung der Vorschriften zwischenstaatlicher Organisationen
Der oben aufgeführte Käufer sichert dem Verkäufer hiermit zu und gewährleistet, dass er die Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrates und die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 der Europäischen Union sowie alle Verordnungen, Resolutionen, Beschlüsse und Richtlinien der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten und deren Rechtsnormen und Vorschriften (einschließlich aller Durchführungsverordnungen) oder Maßnahmen anderer zwischenstaatlicher Organisationen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit der internationalen Gemeinschaft vor terroristischen Handlungen oder Bedrohungen einhält, einschließlich Personen und Transaktionen, die eine ernste Gefahr für den Frieden und die Stabilität eines Landes darstellen, und dass er diese während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung (einschließlich aller Erneuerungen, Verlängerungen oder Kündigungen) einhalten wird.
Verbotene Personen und Transaktionen im Zusammenhang mit dem US Office of Foreign Assets Control („OFAC“)
Der oben aufgeführte Käufer und der Verkäufer sichern hiermit einander zu und gewährleisten, dass sie gegenwärtig und auch künftig die Bestimmungen des Office of Foreign Asset Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums (einschließlich der auf der Specially Designated Nationals and Blocked Persons List des OFAC aufgeführten Personen) sowie alle diesbezüglichen Gesetze, Executive Orders (einschließlich der Executive Order vom 24. September 2001 zur Sperrung von Eigentum und zum Verbot von Transaktionen mit Personen, die Terrorismus begehen, damit drohen oder ihn unterstützen) oder andere staatliche Maßnahmen einhalten.
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